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Quellennachweis

Lehrpläne Brandenburg

Auf diese Lehrpläne stützen sich die Inhalte von LernSchule für Brandenburg. Offizielles Portal: bildungsserver.berlin-brandenburg.de.

Grundschule (Klasse 1–4) und gymnasiale Oberstufe sind bundesweite Pakete nach den Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz und den Lehrplänen mehrerer Länder – siehe Grundlage der Inhaltspakete.

Gymnasium (Klasse 5–10)

Für jedes Fach: welcher Lehrplan abgeglichen wurde und was in Brandenburg in anderen Klassen liegt als im bundesweiten Paket.

BiologieRahmenlehrplan 1–10 Berlin/Brandenburg (2015), Teil C Naturwissenschaften 5/6 (Grundschule bzw. Leistungsprofilklassen am Gymnasium, Themenfelder 3.1–3.9) und Teil C Biologie 7–10 (Gymnasium Brandenburg, Niveau G/H; Themenfelder 3.1–3.4 Doppeljahrgang 7/8, 3.5–3.8 Doppeljahrgang 9/10)

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In Brandenburg gibt es in Kl. 5/6 kein eigenes Fach Biologie. Das gilt für die Grundschule und auch für die Leistungsprofilklassen am Gymnasium. Die Biologie steckt dort im Fach Naturwissenschaften 5/6 (RLP Teil C Naturwissenschaften 5/6: https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/fileadmin/bbb/unterricht/rahmenlehrplaene/Rahmenlehrplanprojekt/amtliche_Fassung/Teil_C_Nawi_5-6_2015_11_16.pdf). Evolution, Brückentiere und der Bau von Herz und Lunge kommen erst ab Kl. 7 dran. Diese Themen gehören in Kl. 7/8: Zelle, Ökologie, Stoffwechsel mit Erster Hilfe sowie Sexualität und Hormone. Diese Themen gehören in Kl. 9/10: Sinnesorgane, Nervensystem, Sucht und Stress sowie Krankheitserreger und Immunsystem, Genetik und Evolution. Gentechnik und die Proteinbiosynthese (Transkription und Translation) stehen für die Sekundarstufe I nicht im Rahmenlehrplan.

ChemieRahmenlehrplan 1–10 Berlin/Brandenburg (2015), Teil C Chemie 7–10 (Gymnasium Brandenburg, Niveau G/H; Themenfelder 3.1–3.6 Doppeljahrgang 7/8, 3.7 Stoffmenge und 3.8 Säuren und Laugen wahlweise 7/8 oder 9/10, 3.9–3.12 Doppeljahrgang 9/10) sowie Teil C Naturwissenschaften 5/6 (Themenfeld 3.2 Stoffe im Alltag)

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Stoffeigenschaften, Aggregatzustände mit Teilchenvorstellung, Reinstoffe und Gemische sowie Trennverfahren behandelt Brandenburg schon in Kl. 5/6 im Fach Naturwissenschaften (RLP Teil C Naturwissenschaften 5/6: https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/fileadmin/bbb/unterricht/rahmenlehrplaene/Rahmenlehrplanprojekt/amtliche_Fassung/Teil_C_Nawi_5-6_2015_11_16.pdf); Chemie 7/8 baut darauf auf. Lewis-Formeln, Molekülbau und Kohlenstoffdioxid kommen schon in Kl. 7/8 dran. Stoffmenge/Mol und Säuren und Laugen legt jede Schule selbst in Kl. 7/8 oder 9/10. Galvanische Zellen, Batterien und Akkus, Säure-Base-Gleichgewichte und Puffer sowie Kohlenhydrate sieht der Chemie-Rahmenlehrplan nicht vor.

DeutschRahmenlehrplan 1–10 Berlin/Brandenburg, Teil C Deutsch (amtliche Fassung 2024), verbindliche Inhalte je Doppeljahrgangsstufe 5/6, 7/8, 9/10 (Spiralcurriculum): Kl. 5/6 Grundschule (bzw. Leistungsprofilklasse) Niveaustufen C–E; Gymnasium Kl. 7 Niveaustufe E, Kl. 8 F, Kl. 9 G, Kl. 10 H

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In Brandenburg beginnt das Gymnasium meist erst mit Kl. 7; Kl. 5/6 folgen dem Grundschul-Teil des Plans. Der Rahmenlehrplan nennt verbindliche Inhalte je Doppeljahrgang und ordnet dem Gymnasium pro Klasse eine Niveaustufe zu; die genaue Verteilung legt die Schule fest. Konjunktiv I gehört zu Stufe F (Kl. 8), Konjunktiv II und Adverbialsätze zu Stufe G (Kl. 9). Literarische Epochen, Metrum, Sprachwandel, Essay und Rezension stehen erst auf Stufe H (Kl. 10). Die Erörterung verlangt der Plan ausdrücklich erst in 9/10, in 7/8 geht es um Stellungnahme und Argumentieren.

EnglischRahmenlehrplan 1–10 Berlin/Brandenburg, Teil C Moderne Fremdsprachen (Fassung Brandenburg, Stand 28.01.2025), Kap. 2 Niveaustufen und Kap. 3 Themen und Inhalte: Kl. 5/6 Grundschule (bzw. Leistungs- und Begabungsklasse) Niveaustufe D; Gymnasium Kl. 7 Niveaustufe E, Kl. 8 F, Kl. 9 G, Kl. 10 H

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In Brandenburg beginnt das Gymnasium meist erst mit Kl. 7; Kl. 5/6 folgen dem Grundschul-Teil des Plans (Englisch ab Kl. 3). Der Rahmenlehrplan legt weder Grammatik noch Themen für einzelne Klassen fest: Die vier Themenfelder (Individuum und Lebenswelt, Gesellschaft und öffentliches Leben, Kultur und Geschichte, Natur und Umwelt) gelten ausdrücklich für alle Jahrgangsstufen und werden als Spiralcurriculum immer wieder aufgegriffen. Die Verteilung legt die Schule fest, meist nach dem Lehrbuch. Vorgegeben sind nur Niveaustufen: am Gymnasium Kl. 8 etwa A2, Kl. 9 B1, Kl. 10 B1+ als Voraussetzung für die Oberstufe.

LERRahmenlehrplan 1–10 Berlin/Brandenburg (2015), Teil C Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde (L-E-R), Jahrgangsstufen 5–10 (Gymnasium: Kl. 7–10 Niveaustufen E–H, Kl. 5/6 meist Grundschule, Niveau C/D; Themenfelder 3.1–3.6, nicht an Jahrgangsstufen gebunden, in jeder Jahrgangsstufe alle sechs); für Oberstufenthemen: Rahmenlehrplan gymnasiale Oberstufe Teil C Philosophie Berlin/Brandenburg (2025, gültig ab 2026/27), Einführungsphase Kl. 11

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In Brandenburg heißt das Fach Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde (L-E-R). Es ist ein bekenntnisfreies Pflichtfach für alle, auch am Gymnasium. Es beginnt in Kl. 5, bei den meisten Kindern also noch an der Grundschule. Eltern können ihr Kind nach dem Schulgesetz davon befreien lassen, wenn es stattdessen Religionsunterricht besucht (nicht aus dem Lehrplan geprüft, sondern wie in der Karte für die Oberschule angegeben). Ab 14 Jahren entscheidet das Kind selbst. Die Themen sind im Lehrplan keiner Klasse fest zugeordnet. Er nennt sechs Themenfelder: Identität, soziale Beziehungen, existenzielle Erfahrungen, Menschen- und Weltbilder, Natur und Kultur sowie Zukunftsentwürfe. In jeder Klasse kommen alle sechs vor, am Gymnasium nur anspruchsvoller (Niveau E bis H). Die großen Weltreligionen gehören in jedes Themenfeld. Themen wie ‚Sekten‘ oder ‚Okkultismus‘ nennt der Lehrplan nicht ausdrücklich. Sie passen aber in das offene Feld ‚Woran orientiere ich mich? Religion, Glaube, Weltanschauung‘. Die formale Logik mit Syllogismen und Wahrheitstabellen kommt im L-E-R-Lehrplan nicht vor. Die Grundlagen des Argumentierens mit Prämissen, Schlüssen und gültigen Folgerungen stehen erst im Pflichtteil des Oberstufenfachs Philosophie (Einführungsphase, Kl. 11).

FranzösischRahmenlehrplan 1–10 Berlin-Brandenburg, Teil C Moderne Fremdsprachen (Fassung 2025), Regelungen für Brandenburg, Gymnasium: Kl. 7 Niveau E, Kl. 8 F, Kl. 9 G, Kl. 10 H; LISUM-Konkretisierung „Verfügen über sprachliche Mittel“ Französisch Sek. I (2017) mit Empfehlungen zum Umgang (Französisch vorrangig 2. Fremdsprache ab Kl. 7); Sek I-V Brandenburg § 47 (Leistungs- und Begabungsklassen)

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In Brandenburg beginnt Französisch als 2. Fremdsprache am Gymnasium in der Regel erst in Kl. 7, weil die Grundschule sechs Jahre dauert. Der Stoff des 1. Lernjahrs kommt also in Kl. 7. Der Rahmenlehrplan legt nur Niveaustufen fest (Kl. 7 E, Kl. 8 F = A2, Kl. 9 G = B1, Kl. 10 H = B1+), keine Grammatik je Klasse. Die Zuordnung folgt daher der Empfehlung des LISUM zu den sprachlichen Mitteln: passé composé und Komparativ schon in Kl. 7, Objekt- und Reflexivpronomen sowie die indirekte Rede im Präsens in Kl. 8, futur simple, conditionnel mit si-Sätzen, Adverbien und subjonctif nach il faut que in Kl. 9, gérondif und Passiv in Kl. 10. Die Themen (Alltag, Schule, Reisen, Frankophonie, Umwelt …) sind in allen Klassen möglich. In Leistungs- und Begabungsklassen ab Kl. 5 kann die 2. Fremdsprache früher beginnen; dann ist der Stoff etwa ein Jahr weiter.

GeographieRahmenlehrplan 1–10 Berlin/Brandenburg (2015), Teil C Gesellschaftswissenschaften 5/6 (Grundschule bzw. Leistungsprofilklassen am Gymnasium, obligatorische Themenfelder 3.1–3.6) und Teil C Geografie 7–10 (Gymnasium, Niveaustufen E–H; Themenfelder 3.1–3.4 Doppeljahrgang 7/8, 3.5–3.8 Doppeljahrgang 9/10)

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In Brandenburg beginnt das Gymnasium meist mit Kl. 7. In Kl. 5/6 (Grundschule oder Leistungsprofilklasse) gibt es kein eigenes Fach Erdkunde, sondern Gesellschaftswissenschaften 5/6 zusammen mit Geschichte und Politik (RLP Teil C Gesellschaftswissenschaften 5/6: https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/fileadmin/bbb/unterricht/rahmenlehrplaene/Rahmenlehrplanprojekt/amtliche_Fassung/Teil_C_Gesellschaftswissenschaften_2015_11_10.pdf). Gradnetz, Planet Erde, Plattentektonik und Vulkane kommen erst in Kl. 7/8 dran, Wetter und Industrie/Strukturwandel erst in Kl. 9/10. Bevölkerung, Migration, Verstädterung und Entwicklungsstand bis zum fairen Handel gehören schon zu Kl. 7/8. In 9/10 geht es um Ressourcen, Klimawandel, Globalisierung und Europa. Asien ist in Brandenburg kein Pflichtraum, weil der Lehrplan keine Raumbeispiele festlegt; die Themen aus Kl. 8 passen aber zu den Themenfeldern von Kl. 7/8.

GeschichteRahmenlehrplan 1–10 Berlin/Brandenburg (2015), Teil C Gesellschaftswissenschaften 5/6 (Grundschule bzw. Leistungsprofilklassen am Gymnasium; Themenfelder 3.1–3.13) und Teil C Geschichte 7–10 (Gymnasium Brandenburg; Basismodule, Fächerverbund- und Wahlmodule der Doppeljahrgänge 7/8 und 9/10)

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In Brandenburg beginnt das Gymnasium meist mit Kl. 7. In Kl. 5/6 (Grundschule oder Leistungsprofilklasse am Gymnasium) gibt es kein eigenes Fach Geschichte. Unterrichtet wird Gesellschaftswissenschaften 5/6 (RLP Teil C Gesellschaftswissenschaften 5/6: https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/fileadmin/bbb/unterricht/rahmenlehrplaene/Rahmenlehrplanprojekt/amtliche_Fassung/Teil_C_Gesellschaftswissenschaften_2015_11_10.pdf). Dort kommen Stein- und Metallzeit, frühe Städte, Religionen der Antike, die athenische Demokratie, Athen und Sparta, das Römische Reich mit den Germanen, die Völkerwanderung sowie Judentum, Christentum und Islam vor. Karl der Große und das Mittelalter folgen erst in Kl. 7/8. In Kl. 7/8 geht es um Mittelalter, Frühe Neuzeit und das Zeitalter der Revolutionen bis etwa 1900. Der Erste Weltkrieg steht in Kl. 9/10. Einige Themen stehen nur in Wahlmodulen, zum Beispiel Kreuzzüge, Kolonialismus, das Jahr 1917 oder die Welt nach 1990.

InformatikRahmenlehrplan 1–10 Berlin/Brandenburg, Teil C Informatik (Wahlpflichtfach, 2015; Gymnasium Kl. 7–10 = Niveaustufen E–H); Teil B Basiscurriculum Medienbildung (fachübergreifend, Niveaustufen D und G); zur Einordnung Kl. 11: Rahmenlehrplan gymnasiale Oberstufe Teil C Informatik (2022)

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Brandenburg hat bis heute kein Pflichtfach Informatik, auch nicht in Kl. 5/6. Das Fach WAT enthält in Kl. 5/6 keine Informatik. Am Gymnasium gibt es Informatik nur als Wahlpflichtfach, meist in Kl. 9 (1 Std.) und Kl. 10 (2 Std.). Diese Zuordnung geht davon aus, dass Informatik ab Kl. 9 gewählt wurde. Die Informatikthemen aus Kl. 5–8 sind deshalb nach Kl. 9 verschoben. Themen zu Suchen, Quellen, Urheberrecht, Datenschutz, Cybermobbing, Fake News, Präsentieren und Kommunikation bleiben in ihrer Klasse. Sie gehören zum Basiscurriculum Medienbildung, das in allen Fächern Pflicht ist. Objektorientierte Modellierung (UML), Listen, Such- und Sortierverfahren, SQL, Protokolle, Kryptographie, Logikschaltungen, KI, Rechnerarchitektur, Automaten und Datenstrukturen stehen erst im Lehrplan der Oberstufe.

KunstRahmenlehrplan 1–10 Berlin/Brandenburg (2015), Teil C Kunst (Brandenburg: Grundschule Kl. 5/6, Gymnasium Kl. 7–10 mit Niveaustufen E–H; Doppeljahrgangsstufen 5/6, 7/8, 9/10 mit vier Inhaltsbereichen und „möglichen Konkretisierungen“; Kap. 3.6 Wahlpflichtfach) sowie Rahmenlehrplan gymnasiale Oberstufe Teil C Kunst (Brandenburg, 2022; Kurshalbjahre 1–4 der Qualifikationsphase)

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Zugrunde liegt das Fach Kunst. In Brandenburg gehen die meisten Kinder bis Kl. 6 in die Grundschule. Das Gymnasium beginnt in der Regel mit Kl. 7, nur Leistungs- und Begabungsklassen schon mit Kl. 5. Für alle gilt derselbe Rahmenlehrplan 1–10. Er nennt keine verbindlichen Epochen, Künstler oder Werke. Er beschreibt Kompetenzen (Wahrnehmen, Gestalten, Reflektieren) und vier Inhaltsbereiche: Kunstwerke, Verfahren/Werkzeuge, Material sowie Alltag und Lebenswelt. Dazu gibt es je Doppeljahrgang nur Vorschläge, z. B. Druck mit Linol und Radierung, Kalligraphie, Archäologie oder Produktgestaltung in 5/6; Perspektive, Comic und Animation, Geltung und Macht oder Selfies in 7/8; Denkmäler, soziale Plastik, Klangkunst, experimenteller Film, Museumsbauten, Corporate Identity und Mode in 9/10. Laut Plan dürfen diese Beispiele in jeder Klassenstufe aufgegriffen werden. Deshalb passen alle Themen in ihrer Klasse. Welche Epochen und Werke wann drankommen, legt das schulinterne Fachcurriculum fest. Museumsbesuche sind dort ausdrücklich Pflicht. Am Gymnasium entspricht Kl. 10 der Niveaustufe H. Das sind genau die Eingangsvoraussetzungen der Qualifikationsphase nach dem Oberstufen-Rahmenlehrplan (Werke in ihren Kontext stellen, deuten, fachsprachlich darstellen). Deshalb bleiben auch Werkanalyse und Panofsky in Kl. 10. Die Qualifikationsphase (Kl. 11/12) ist fest in vier Kurshalbjahre gegliedert: 1. Kommunikation in künstlerischen und medialen Welten, 2. Lebensräume und Alltagskultur (Architektur/Design), 3. Bilder und Bildwelten, 4. Gestaltung und Präsentation im öffentlichen Kontext. Kunst kann in Kl. 7–10 zusätzlich als Wahlpflichtfach angeboten werden. Wie viele Stunden Kunst es je Schuljahr gibt und ob Kunst im Wechsel mit Musik unterrichtet wird, regelt die Stundentafel. Die ist nicht geprüft.

MathematikRahmenlehrplan 1–10 Berlin/Brandenburg, Teil C Mathematik (amtliche Fassung 2023, in Brandenburg gültig ab 2023/24): Kl. 5/6 Grundschule bis Niveaustufe D; Gymnasium Kl. 7 Niveau E, Kl. 8 F, Kl. 9 G, Kl. 10 H (E/F bzw. G/H innerhalb der Doppeljahrgänge 7/8 und 9/10 verzahnt)

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In Brandenburg legt der Rahmenlehrplan Niveaustufen fest, die genaue Verteilung innerhalb der Doppeljahrgänge regelt jede Schule selbst. Negative Zahlen, Prozente und die Flächen von Parallelogramm und Dreieck kommen erst in Kl. 7 (Stufe E). Den Satz des Pythagoras und ähnliche Figuren behandelt man schon in Kl. 7/8, Pfadregeln und das Ziehen mit und ohne Zurücklegen erst in Kl. 9/10. Binomische Formeln gehören eigentlich zu Stufe G (Kl. 9), am Gymnasium kann man sie in Kl. 8 vorziehen. Lineare Optimierung gibt es nur im Wahlpflichtfach (ab Kl. 9).

MusikRahmenlehrplan 1–10 Berlin/Brandenburg (2015), Teil C Musik (Brandenburg: Grundschule Kl. 5/6, Gymnasium Kl. 7–10 mit Niveaustufen E–H; fünf Themenfelder mit je drei verbindlichen Themen, „mögliche Inhalte“ gestuft nach Jahrgangsstufen 5–6 und 7–10) sowie Rahmenlehrplan für die gymnasiale Oberstufe Teil C Musik, Land Brandenburg (2022), Themenfelder 4.1–4.6

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Zugrunde liegt das Fach Musik. In Brandenburg gehen die meisten Kinder bis Kl. 6 in die Grundschule, das Gymnasium beginnt meist in Kl. 7 (Leistungsprofilklassen ab Kl. 5). Der Rahmenlehrplan hat fünf Themenfelder mit je drei verbindlichen Themen. Die Inhalte dazu sind nur Vorschläge und nach Kl. 5–6 und 7–10 gestuft. Welche Klasse was genau macht, legt das schulinterne Curriculum fest. Im Gymnasium steigen die Anforderungen von Niveau E in Kl. 7 bis Niveau H in Kl. 10. Für Kl. 7–10 passen deshalb fast alle Themen. Intervalle sowie Dur- und Moll-Dreiklänge stehen im Plan ausdrücklich erst bei 7–10 und sind deshalb Kl. 7 zugeordnet. Musik in der Werbung steht dagegen bei 5–6 und gehört deshalb zu Kl. 6. Zwei Themen der Kl. 10 finden sich nur im Oberstufen-Rahmenlehrplan: Musikästhetik (Themenfeld „Musik im Wandel der Zeit“) sowie Stockhausen, Live-Elektronik und Klangkunst („experimentelle Musik“ im Themenfeld „Musik als gestaltete Ordnung“). Sie sind der Oberstufe (11) zugeordnet. Der Plan für das Wahlpflichtfach verlangt ausdrücklich, dass Oberstufen-Inhalte nicht vorweggenommen werden. Die Stundentafel habe ich nicht geprüft. Ob Musik in jeder Klasse durchgehend unterrichtet wird oder im Wechsel mit Kunst, ist deshalb offen.

PhysikRahmenlehrplan 1–10 Berlin/Brandenburg (2015), Teil C Naturwissenschaften 5/6 (Grundschule bzw. Leistungsprofilklassen am Gymnasium; Themenfelder 3.1 Von den Sinnen zum Messen, 3.2 Stoffe im Alltag, 3.3 Die Sonne als Energiequelle, 3.4 Welt des Großen – Welt des Kleinen, 3.6 Bewegung, 3.9 Technik) und Teil C Physik 7–10 (Gymnasium Brandenburg, Niveau G/H; Themenfelder 3.1–3.6 Doppeljahrgang 7/8, 3.7–3.13 Doppeljahrgang 9/10)

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In Brandenburg gibt es in Kl. 5/6 (Grundschule oder Leistungsprofilklasse) kein eigenes Fach Physik. Stattdessen gibt es das Fach Naturwissenschaften 5/6 (RLP Teil C Naturwissenschaften 5/6: https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/fileadmin/bbb/unterricht/rahmenlehrplaene/Rahmenlehrplanprojekt/amtliche_Fassung/Teil_C_Nawi_5-6_2015_11_16.pdf). Dort kommen Messen, Teilchenmodell, Licht, Schatten, Reflexion, Finsternisse, Schall, Bewegung, Stromkreis und Magnetismus vor. Die Dichte folgt erst in Physik 7/8. In 7/8 stehen Wärme, Dichte, Luftdruck, Kraft, mechanische Energie und Arbeit sowie Elektrizität auf dem Plan, bis zum ohmschen Gesetz und zur elektrischen Leistung. Optik (Reflexions- und Brechungsgesetz, Linsen, Farben), Bewegungen, Trägheit und Reibung kommen erst in 9/10. Kolbendruck, Hydraulik, Schweredruck und der Impuls stehen nicht im Rahmenlehrplan, und das Gesetz des Archimedes wird nicht verlangt. Dafür gibt es in 9/10 das Themenfeld Mechanische Schwingungen und Wellen.

Politische BildungRahmenlehrplan 1–10 Berlin/Brandenburg (2015), Teil C Politische Bildung 7–10 (Gymnasium Brandenburg, Niveaustufen E–H; Themenfelder 3.1–3.4 Doppeljahrgang 7/8, 3.5–3.8 Doppeljahrgang 9/10), ergänzt durch Teil C Wirtschaft-Arbeit-Technik (P2 in 5/6, P6 in 7/8, P10 in 9/10) und Teil C Gesellschaftswissenschaften 5/6 (Grundschule, Themenfelder 3.6 und 3.7)

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Am Gymnasium in Brandenburg wird Politische Bildung in den Doppeljahrgängen 7/8 und 9/10 unterrichtet. Wie die Themen auf die einzelnen Klassen verteilt werden, legt jede Schule selbst fest. In 7/8 geht es um Armut und Reichtum, das Leben in der digitalen und globalisierten Welt mit Klimaschutz, Migration und Asyl sowie den Rechtsstaat mit Grundrechten, Jugendschutz und Jugendstrafrecht. Demokratie, Wahlen, Parteien, Verfassungsorgane, Föderalismus und die Gemeinde als politische Ebene kommen erst in 9/10 dran. Familie, Klassenrat, Regeln in der Schule, athenische Demokratie und Kinderrechte behandelt schon die Grundschule im Fach Gesellschaftswissenschaften 5/6 (Kinderrechte dort als Wahlthema). Diesen Unterricht haben auch Kinder in Leistungsprofilklassen ab Kl. 5. Wirtschaftsthemen gehören zum Pflichtfach Wirtschaft-Arbeit-Technik (WAT), das auch am Gymnasium unterrichtet wird. Bedürfnisse, Geld und Taschengeld sind dort Thema in 5/6. Markt, Preisbildung und Kaufvertrag folgen in 7/8. Soziale Marktwirtschaft und Wirtschaftspolitik behandelt Politische Bildung in 9/10. WAT: https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/fileadmin/bbb/unterricht/rahmenlehrplaene/Rahmenlehrplanprojekt/amtliche_Fassung/Teil_C_WAT_2015_11_10.pdf

Weitere Schulformen der Sekundarstufe I (Klasse 5–10)

Für jedes Fach: welcher Lehrplan abgeglichen wurde und was in Brandenburg in anderen Klassen liegt als im bundesweiten Paket.

BiologieRahmenlehrplan 1–10 Berlin/Brandenburg (2015), Teil C Naturwissenschaften 5/6 (Grundschule, Themenfelder 3.1–3.8) und Teil C Biologie 7–10 (Oberschule Brandenburg, Niveau G bzw. MSA; Themenfelder 3.1–3.4 Doppeljahrgang 7/8, 3.5–3.8 Doppeljahrgang 9/10)

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In Brandenburg gibt es in Kl. 5/6 (Grundschule) kein eigenes Fach Biologie, sondern das Fach Naturwissenschaften 5/6 (RLP Teil C Naturwissenschaften 5/6: https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/fileadmin/bbb/unterricht/rahmenlehrplaene/Rahmenlehrplanprojekt/amtliche_Fassung/Teil_C_Nawi_5-6_2015_11_16.pdf). Die Biologie ist dort enthalten. Ab Kl. 7 gilt: Zelle, Ökologie, Stoffwechsel und Sexualität gehören in Kl. 7/8. Bakterien, Viren, Immunsystem, Nervensystem, Genetik und Evolution gehören in Kl. 9/10. Das Themenfeld Sexualität, Fortpflanzung und Entwicklung darf die Schule je nach Stundentafel auch in Kl. 9/10 legen. Stammbäume, Blutgruppen und Karyogramme gehören zur Genetik in Kl. 9/10. Gentechnik, Stammzellen und die Proteinbiosynthese sieht der Rahmenlehrplan für die Sekundarstufe I nicht vor.

ChemieRahmenlehrplan 1–10 Berlin/Brandenburg (2015), Teil C Chemie 7–10 (Oberschule Brandenburg, Niveau G bzw. MSA; Themenfelder 3.1–3.6 Doppeljahrgang 7/8, 3.7 und 3.8 wahlweise 7/8 oder 9/10, 3.9–3.12 Doppeljahrgang 9/10) sowie Teil C Naturwissenschaften 5/6 (Grundschule; Themenfeld 3.2 Stoffe im Alltag)

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Stoffeigenschaften, Schmelz- und Siedetemperatur, Aggregatzustände mit Teilchenvorstellung, Reinstoffe und Gemische sowie Trennverfahren behandelt Brandenburg schon in Kl. 5/6 im Fach Naturwissenschaften (RLP Teil C Naturwissenschaften 5/6: https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/fileadmin/bbb/unterricht/rahmenlehrplaene/Rahmenlehrplanprojekt/amtliche_Fassung/Teil_C_Nawi_5-6_2015_11_16.pdf). Chemie 7/8 baut darauf auf. Atombau, Periodensystem, Ionen und Salze, Elektronenpaarbindung und die polare Bindung im Wasser kommen in Brandenburg schon in Kl. 7/8 dran, nicht erst in Kl. 9. Die Themenfelder Stoffmenge/Mol und Säuren und Laugen legt jede Schule selbst in Kl. 7/8 oder 9/10. Galvanische Zellen, Batterien und Akkus sowie Kunststoffarten und -recycling sieht der Chemie-Rahmenlehrplan nicht vor. Kunststoffbildung (Polykondensation) kommt nur als Vertiefung beim Themenfeld Ester vor.

DeutschRahmenlehrplan 1–10 Berlin/Brandenburg, Teil C Deutsch (Fassung 2023, in Brandenburg gültig ab 1.8.2023, ab 2024/25 für Kl. 1–10), verbindliche Inhalte je Doppeljahrgangsstufe 5/6, 7/8, 9/10 (Spiralcurriculum): Grundschule Kl. 5–6 Niveaustufe D; Oberschule FOR-Klasse/B-Kurs Kl. 7 E, Kl. 8 E/F, Kl. 9 F/G, Kl. 10 G

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Der Brandenburger Rahmenlehrplan nennt nur verbindliche Inhalte je Doppeljahrgang; früher Behandeltes wird später wieder aufgegriffen, die genaue Verteilung auf die Klassen legt die Schule fest. Aktiv/Passiv und Futur II gehören laut Niveaustufen eher schon zu Kl. 7/8, Konjunktiv II und Adverbialsätze zu Kl. 9/10. Bewerbung, Lebenslauf und Erörterung stehen ausdrücklich erst in 9/10, in 7/8 geht es um Stellungnahme und Argumentieren. Sprachwandel verlangt der Plan nur auf Stufe H (Gymnasium), Sprachvarietäten aber in 9/10 auch an der Oberschule.

EnglischRahmenlehrplan 1–10 Berlin/Brandenburg, Teil C Moderne Fremdsprachen (Fassung 2024, in Brandenburg gültig ab 1.8.2024, ab 2025/26 für Kl. 1–10), Kap. 3 Themenfelder und Niveaustufen: Grundschule Kl. 5–6 Niveaustufe D; Oberschule FOR-Klasse/B-Kurs Kl. 7 E, Kl. 8 E/F, Kl. 9 F/G, Kl. 10 G

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Der Brandenburger Rahmenlehrplan legt keine Grammatik und keine Themen für einzelne Klassen fest: Die Themenfelder (Persönlichkeit, Alltag, Wohnen, Schule und Arbeitswelt, Traditionen, Kultur, Regionen, Umwelt) gelten für alle Klassen und werden immer wieder aufgegriffen. Die Verteilung legt die Schule fest. Der Plan gibt nur Niveaustufen vor: In Kl. 5/6 wird A1 erwartet, am Ende von Kl. 10 an der Oberschule B1. Formelle Texte wie eine Bewerbung verlangt der Plan erst auf Stufe G, also ab Kl. 9.

LERRahmenlehrplan 1–10 Berlin/Brandenburg (2015), Teil C Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde (L-E-R), Jahrgangsstufen 5–10 (Brandenburg: Grundschule Kl. 5/6, Oberschule Kl. 7–10, Niveaustufen D–G; Themenfelder 3.1–3.6, nicht an Jahrgangsstufen gebunden, in jeder Jahrgangsstufe alle sechs); Brandenburgisches Schulgesetz § 11

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In Brandenburg heißt das Fach Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde (L-E-R). Es ist ein bekenntnisfreies Pflichtfach für alle und beginnt laut Rahmenlehrplan in Kl. 5, also noch an der Grundschule. Nach § 11 Abs. 3 des Schulgesetzes können Eltern ihr Kind davon befreien lassen, wenn es stattdessen Religionsunterricht besucht. Ab 14 Jahren entscheidet das Kind selbst. Die Themen sind im Lehrplan keiner Klasse fest zugeordnet. Er nennt sechs Themenfelder: Identität, soziale Beziehungen, existenzielle Erfahrungen, Menschen- und Weltbilder, Natur und Kultur sowie Zukunftsentwürfe. In jeder Klasse kommen alle sechs vor, nur unterschiedlich ausführlich. Die Weltreligionen Judentum, Christentum, Islam, Hinduismus und Buddhismus gehören in jedes Themenfeld. Das Thema ‚Lust auf Lernen‘ (Lernstrategien) kommt im L-E-R-Lehrplan nicht vor.

GeographieRahmenlehrplan 1–10 Berlin/Brandenburg (2015), Teil C Gesellschaftswissenschaften 5/6 (Grundschule, Themenfelder 3.1–3.6 obligatorisch) und Teil C Geografie 7–10 (Oberschule Brandenburg, Niveau G bzw. MSA; Themenfelder 3.1–3.4 Doppeljahrgang 7/8, 3.5–3.8 Doppeljahrgang 9/10)

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In Brandenburg gibt es in Kl. 5/6 (Grundschule) kein eigenes Fach Erdkunde, sondern das Fach Gesellschaftswissenschaften 5/6 mit Geschichte und Politik (RLP Teil C Gesellschaftswissenschaften 5/6: https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/fileadmin/bbb/unterricht/rahmenlehrplaene/Rahmenlehrplanprojekt/amtliche_Fassung/Teil_C_Gesellschaftswissenschaften_2015_11_10.pdf). Geografie als Fach gibt es ab Kl. 7. Bevölkerung, Migration, Verstädterung sowie Entwicklungsstand, Hunger und fairer Handel kommen schon in Kl. 7/8 dran, Naturgefahren und Plattentektonik nur in 7/8. Energie/Ressourcen, Wetter, Klimawandel, Globalisierung und Strukturwandel gehören zu Kl. 9/10.

GeschichteRahmenlehrplan 1–10 Berlin/Brandenburg (2015), Teil C Gesellschaftswissenschaften 5/6 (Grundschule Brandenburg, Themenfelder 3.1–3.13) und Teil C Geschichte 7–10 (Oberschule Brandenburg, Niveau G bzw. MSA; Basismodule, Fächerverbund- und Wahlmodule Doppeljahrgang 7/8 und 9/10)

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In Brandenburg gibt es in Kl. 5/6 (Grundschule) kein eigenes Fach Geschichte, sondern das Fach Gesellschaftswissenschaften 5/6 (RLP Teil C Gesellschaftswissenschaften 5/6: https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/fileadmin/bbb/unterricht/rahmenlehrplaene/Rahmenlehrplanprojekt/amtliche_Fassung/Teil_C_Gesellschaftswissenschaften_2015_11_10.pdf). Dort kommen Steinzeit, Ägypten, Athen, das antike Rom, Römer und Germanen, Völkerwanderung sowie Judentum, Christentum und Islam vor. Das Mittelalter mit Grundherrschaft, Klöstern und Karl dem Großen folgt erst in Kl. 7/8. Ab Kl. 7 ist Geschichte ein eigenes Fach. Kl. 7/8 behandelt Mittelalter, Frühe Neuzeit und das Zeitalter der Revolutionen bis etwa 1900. Kl. 9/10 behandelt Erster Weltkrieg, Weimar, NS-Zeit, Kalter Krieg, beide deutsche Staaten und die Einheit. Einige Themen stehen nur in Wahlmodulen, z. B. Kreuzzüge, Kolonialismus oder die Welt nach 1990.

KunstRahmenlehrplan 1–10 Berlin/Brandenburg (2015), Teil C Kunst (Brandenburg: Grundschule Kl. 5/6, Oberschule Kl. 7–10, Niveau G bzw. MSA; Doppeljahrgangsstufen 5/6, 7/8, 9/10 mit vier Inhaltsbereichen und „möglichen Konkretisierungen“; Kap. 3.6 Wahlpflichtfach)

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Zugrunde liegt das Fach Kunst. In Brandenburg gehören Kl. 5/6 zur Grundschule, ab Kl. 7 folgt die Oberschule. Der Rahmenlehrplan nennt keine verbindlichen Epochen, Künstler oder Werke. Er beschreibt Kompetenzen (Wahrnehmen, Gestalten, Reflektieren) und vier Inhaltsbereiche: Kunstwerke, Verfahren/Werkzeuge, Material sowie Alltag und Lebenswelt. Dazu gibt es je Doppeljahrgang nur Vorschläge, z. B. Drucken mit Linol und Radierung, Schrift und Kalligraphie oder Design in 5/6; Perspektive, Comic und Animation, Zeichen und Symbole oder Selfies in 7/8; Denkmäler, soziale Plastik, Klangkunst, Museumsbauten, Corporate Identity und Mode in 9/10. Laut Plan dürfen diese Beispiele in jeder Klassenstufe aufgegriffen werden. Deshalb passen alle Themen in ihrer Klasse. Welche Epochen und Werke wann drankommen, legt das schulinterne Fachcurriculum fest. Museumsbesuche sind dort ausdrücklich Pflicht. Kunst kann zusätzlich als Wahlpflichtfach angeboten werden. Für Kl. 7–10 gilt in Brandenburg eine Kontingentstundentafel (Sek I-V, Neufassung vom 6. August 2026). Die Anlage mit den Stunden für Kunst und Musik war nicht abrufbar. Ob Kunst in jedem Schuljahr durchgehend oder im Wechsel mit Musik unterrichtet wird, entscheidet daher die Schule; das ist nicht geprüft.

MathematikRahmenlehrplan 1–10 Berlin/Brandenburg, Teil C Mathematik (Fassung 2023), Niveaustufen D (Kl. 5/6 Grundschule) sowie Oberschule FOR-Klasse/B-Kurs: Kl. 7 E, Kl. 8 E/F, Kl. 9 F/G, Kl. 10 G

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In Brandenburg ordnet der Rahmenlehrplan Inhalte Niveaustufen zu, die genaue Verteilung auf die Klassen legt die Schule fest. Negative Zahlen und Flächen von Parallelogramm, Dreieck und Trapez gehören zu Stufe E (Kl. 7), Zinsen zu Stufe F (ab Kl. 8). Kreis, Zylinder und Satz des Pythagoras stehen schon in Stufe E (Kl. 7/8), binomische Formeln erst in Stufe G (Kl. 9/10). Der Logarithmus gehört zu Stufe H (nur Gymnasium).

MusikRahmenlehrplan 1–10 Berlin/Brandenburg (2015), Teil C Musik (Brandenburg: Grundschule Kl. 5/6, Oberschule Kl. 7–10, Niveau G bzw. MSA; fünf Themenfelder mit je drei verbindlichen Themen, „mögliche Inhalte“ gestuft nach Jahrgangsstufen 5–6 und 7–10; Kap. 3.6 Wahlpflichtfach)

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Zugrunde liegt das Fach Musik. In Brandenburg gehören Kl. 5/6 zur Grundschule, ab Kl. 7 folgt die Oberschule. Der Rahmenlehrplan hat fünf Themenfelder: Grundlagen der Musik, Form und Gestaltung, Gattungen und Genres, Wirkung und Funktion sowie Musik im kulturellen Kontext. Jedes Themenfeld hat drei verbindliche Themen. Die Inhalte dazu sind nur Vorschläge und nach Kl. 5–6 und 7–10 gestuft. Welche Klasse was genau macht, legt das schulinterne Curriculum fest. Für Kl. 7–10 passen daher alle Themen. Drei Themen der Kl. 6 stehen im Plan ausdrücklich erst bei 7–10: Intervalle, Dur- und Moll-Dreiklänge sowie Volks- und Kunstlied mit Motiv und Songformen. Sie sind deshalb Kl. 7 zugeordnet. Tonleitern, Vorzeichen, Programmmusik, Musik in der Werbung und Urheberrecht sind dagegen Stoff von Kl. 5/6. Musik kann zusätzlich als Wahlpflichtfach angeboten werden. Für Kl. 7–10 gilt in Brandenburg eine Kontingentstundentafel. Die Anlage mit den Stunden für Musik war nicht abrufbar. Ob Musik in jedem Schuljahr durchgehend oder im Wechsel mit Kunst unterrichtet wird, entscheidet daher die Schule; das ist nicht geprüft.

PhysikRahmenlehrplan 1–10 Berlin/Brandenburg (2015), Teil C Naturwissenschaften 5/6 (Grundschule; Themenfelder 3.1 Von den Sinnen zum Messen, 3.2 Stoffe im Alltag, 3.3 Die Sonne als Energiequelle, 3.4 Welt des Großen – Welt des Kleinen, 3.6 Bewegung, 3.9 Technik) und Teil C Physik 7–10 (Oberschule Brandenburg, Niveau G bzw. MSA; Themenfelder 3.1–3.6 Doppeljahrgang 7/8, 3.7–3.13 Doppeljahrgang 9/10)

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In Brandenburg gibt es in Kl. 5/6 (Grundschule) kein eigenes Fach Physik, sondern das Fach Naturwissenschaften 5/6 (RLP Teil C Naturwissenschaften 5/6: https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/fileadmin/bbb/unterricht/rahmenlehrplaene/Rahmenlehrplanprojekt/amtliche_Fassung/Teil_C_Nawi_5-6_2015_11_16.pdf). Dort kommen Messen, Licht, Schatten, Finsternisse, Stromkreis und Magnetismus vor. In Kl. 7/8 stehen Wärme, Dichte, Kräfte, Energie und Elektrizität auf dem Plan. Luftdruck und der Zusammenhang zwischen Druck und Temperatur von Gasen gehören schon in Kl. 7/8, ebenso das ohmsche Gesetz. Optik, Bewegung, Reibung und Trägheit sowie Magnetismus kommen erst wieder in Kl. 9/10. Kolbendruck, Hydraulik, Schweredruck und Halbleiter sieht der Rahmenlehrplan nicht vor. Auftrieb wird nur in Kl. 5/6 kurz angebahnt. Dafür gibt es in Kl. 9/10 das Themenfeld Mechanische Schwingungen und Wellen.

Politische BildungRahmenlehrplan 1–10 Berlin/Brandenburg (2015), Teil C Politische Bildung 7–10 (Oberschule Brandenburg, Niveau G bzw. MSA; Themenfelder 3.1–3.4 Doppeljahrgang 7/8, 3.5–3.8 Doppeljahrgang 9/10), ergänzt durch Teil C Wirtschaft-Arbeit-Technik (Brandenburg 5–10; P2 in 5/6, P6/P7 in 7/8, P10/P11 in 9/10) und Teil C Gesellschaftswissenschaften 5/6 (Grundschule Brandenburg)

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In Brandenburg wird Politische Bildung an der Oberschule in den Doppeljahrgängen 7/8 und 9/10 unterrichtet. Eigene Landesvorgaben, wie die Themen auf die einzelnen Klassen verteilt werden, gibt es nicht. Das legt jede Schule im schulinternen Curriculum fest. In 7/8 geht es um Armut und Reichtum, das Leben in der digitalen und globalisierten Welt, Migration und Asyl sowie den Rechtsstaat mit Grundrechten, Jugendschutz und Jugendstrafrecht. Das politische System kommt erst in 9/10 dran (Themenfeld ‚Demokratie in Deutschland‘), also Wahlen, Parteien, Bundestag, Verfassungsorgane, Bürgerbeteiligung und wehrhafte Demokratie. Kinderrechte, Familie und Mitbestimmung in der Schule werden schon in der Grundschule im Fach Gesellschaftswissenschaften 5/6 behandelt. Das Fach Wirtschaft-Arbeit-Technik (WAT) beginnt in Brandenburg schon in Kl. 5. Geld, Taschengeld und Bedürfnisse gehören dort zu 5/6. Kaufvertrag, Markt und Preisbildung folgen in 7/8, Unternehmen, Berufswahl und Gewerkschaften in 9/10. WAT: https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/fileadmin/bbb/unterricht/rahmenlehrplaene/Rahmenlehrplanprojekt/amtliche_Fassung/Teil_C_WAT_2015_11_10.pdf

Wirtschaft-Arbeit-TechnikRahmenlehrplan 1–10 Berlin/Brandenburg (2015), Teil C Wirtschaft-Arbeit-Technik, Fassung Jahrgangsstufen 5–10 Brandenburg (Oberschule, Niveau G bzw. MSA; Pflicht-Themenfelder P1–P4 Doppeljahrgang 5/6 in der Grundschule, P5–P8 7/8, P9–P12 9/10; Wahlpflicht WP1–WP8, Schülerfirma, Berufsfeldorientierter Unterricht); ergänzend Teil C Naturwissenschaften 5/6 (3.2 Stoffe im Alltag, 3.9 Technik) und Teil C Gesellschaftswissenschaften 5/6 (3.5 Tourismus und Mobilität)

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In Brandenburg ist Wirtschaft-Arbeit-Technik (WAT) schon ab Kl. 5 Pflichtfach. Laut Rahmenlehrplan gelten die Themenfelder für 5/6 nur für Brandenburg, in Berlin beginnt WAT erst in Kl. 7. Deshalb gehören Fertigungsprozess, Werkstoffe, Holzbearbeitung, einfache Werkzeuge, technische Skizzen, Arbeitsschutz und Technikgeschichte (‚vom Hantieren zum Mechanisieren‘, Arbeit und Berufe früher und heute) hier schon zu 5/6: P4 ‚einteilige Produkte‘ und P3 ‚Traumberufe‘. Dazu kommen Ernährung und Küche (P1) sowie Geld, Taschengeld und Werbung (P2). Das Fügen mehrerer Teile, Fertigungsverfahren im Einzelnen und technisches Zeichnen mit Stücklisten stehen erst in 7/8 (P8 ‚mehrteilige Produkte‘). Hebel, Rollen, Zahnräder, Fahrrad und Stromkreis kommen in 5/6 aus dem Fach Naturwissenschaften (https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/fileadmin/bbb/unterricht/rahmenlehrplaene/Rahmenlehrplanprojekt/amtliche_Fassung/Teil_C_Nawi_5-6_2015_11_16.pdf), Verkehr aus Gesellschaftswissenschaften 5/6 (https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/fileadmin/bbb/unterricht/rahmenlehrplaene/Rahmenlehrplanprojekt/amtliche_Fassung/Teil_C_Gesellschaftswissenschaften_2015_11_10.pdf) und Computerthemen aus dem Basiscurriculum Medienbildung (Teil B, nicht eigens geöffnet). Zugrunde gelegt sind für 7–10 die WAT-Pflicht- und Wahlpflicht-Themenfelder (je Doppeljahrgang mindestens zwei, u. a. Elektrotechnik, CAD/CAM mit algorithmischem Arbeiten, Bauen und Wohnen, Mobilität und Energieversorgung). In Brandenburg kann der Wahlpflichtunterricht auch als Schülerfirma oder berufsfeldorientierter Unterricht laufen. Hinzu kommt Physik (Pflicht). Markt und Preisbildung sind schon in 7/8 dran (P6), Messen-Steuern-Regeln, Wirkungsgrad und erneuerbare Energien sowie Betrieb, Mitbestimmung und Arbeitsschutz in 9/10 (P10–P12, WP7). Informatik ist in Brandenburg kein Pflichtfach, nur Wahlpflicht bzw. Wahlbereich (laut Informatik-Monitor 2025/26; Stundentafel selbst nicht geöffnet).